Bericht in der Luzerner Zeitung

Ausführlicher Artikel in der Luzerner Zeitung vom 14.12.2016

Ausführlicher Artikel in der Luzerner Zeitung vom 14.12.2016

Entspannung im Hundestreit
LEINENPFLICHT ⋅ Frei herumtollende Hunde auf der Churchill-Wiese sind immer wieder ein Streitthema unter den Benutzern. Damit sich die Wogen glätten, kommt es jetzt erneut zu einer Aussprache.
Darf man, oder darf man nicht? Diese Frage stellt sich manch ein Hundehalter, wenn es um das Anleinen des Vierbeiners auf der sogenannten «Hundewiese» am Churchill-Quai geht. Denn seit Jahrzehnten bewegen sich dort Hunde frei, also ohne Leine. Diese Gewohnheit sei allerdings illegal, finden die Befürworter der Leinenpflicht. Die Wiese am Churchill-Quai – die Grünfläche am Ufer des Vierwaldstättersees zwischen Sunset Bar beim Hotel Seeburg und Yacht-Club – ist für Leute mit und ohne Hunde ein beliebter Treffpunkt.
In der kantonalen Verordnung über das Halten von Hunden wird die Leinenpflicht wie folgt definiert: In öffentlich zugänglichen Lokalen, namentlich in Wirtschaften und Verkaufs­läden, in Naturschutzgebieten, in Parkanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen, soweit nicht nach eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Bestimmungen ein gänzliches Betretverbot besteht. (...)

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