Die geltenden rechtlichen Bestimmungen machen es Hundehaltern nicht einfach zu wissen, wo welche Regelung gilt. Wir haben darum für die gesamte Stadt Luzern Freilaufzonen, Gebiete mit Leinenpflicht und Zonen mit Hundeverbot in einer Karte eingetragen.

Trotz intensiver Bemühungen können wir keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Die Vollansicht finden Sie auf google maps.

Generell gilt:

  • "Das Mitführen oder Laufenlassen von Hunden in Friedhöfen, Badeanstalten, Spitalanlagen, auf Kinderspielplätzen, Pausenplätzen von Schulhausanlagen und Spiel- und Sportfeldern ist verboten. (...)"
  • "In öffentlich zugänglichen Lokalen, wie namentlich in Wirtschaften und Verkaufsläden, in Naturschutzgebieten, in Parkanlagen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf verkehrsreichen Strassen sind Hunde an der Leine zu führen (...)."
  • Auf allen anderen öffentlichen Flächen gilt kein Betretverbot oder Leinenzwang.
  • Auf privatem Grund gilt das Recht des Grundeigentümers.